Bis hierher und nicht weiter: Eilrechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen die Sperrung der Innpromenade
Sachverhalt
Beteiligte
- S: Studentin in Passau; nicht mit SARS-CoV-2 infiziert.
- Stadt Passau: Sicherheitsbehörde nach Art. 6 LStVG; Antragsgegnerin.
- Stadtrat Passau: erlässt die Allgemeinverfügung.
Geschehen
Fall „Pandemiebedingte Sperrung der Innpromenade"
- Seit Anfang März 2020 breitet sich SARS-CoV-2 in Deutschland aus; das Virus wird vornehmlich per Tröpfcheninfektion übertragen; in 20 Prozent der Erkrankungsfälle sind die Symptome schwer bis lebensbedrohlich; Symptome treten erst nach bis zu 14 Tagen auf, sodass auch beschwerdefreie Personen ansteckend sein können.
- Im Stadtgebiet Passau (50.000 Einwohner) steigt die Zahl der infizierten Personen binnen drei Tagen von 10 auf 100.
- Der Stadtrat erlässt zum 17.3.2020 eine Allgemeinverfügung, mit der die Innpromenade durch rot-weißes Absperrband und Schilder gesperrt wird; auf den Schildern heißt es: „Verfügung: Innpromenade gesperrt! Vermeiden Sie große Menschenansammlungen!".
- Die Stadt ordnet die sofortige Vollziehung mit Verweis …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
A. Sachentscheidungsvoraussetzungen
Obersatz: Eilantrag iSv §§ 80 V, 123 VwGO.
I. Verwaltungsrechtsweg iSv § 40 I 1 VwGO
Subsumtion: Art. 7 LStVG ist öffentlich-rechtliche Norm; öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art iSv § 40 I 1 VwGO; keine Sonderzuweisung iSv § 23 EGGVG. Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
II. Statthafte Antragsart
Obersatz: § 123 V VwGO; § 80 V VwGO ist vorrangig, wenn in der Hauptsache Anfechtungsklage iSv § 42 I VwGO statthaft ist.
Definition Allgemeinverfügung iSv § 35 S. 2 VwVfG: konkret-generelle Regelung mit benutzungsregelndem Charakter (vgl. Verkehrszeichen).
Subsumtion: Die Sperrung ist Allgemeinverfügung iSv § 35 S. 2 Var. 3 VwVfG; in der Hauptsache Anfechtungsklage iSv § 42 I VwGO. Die sofortige Vollziehung ist nach § 80 II 1 Nr. 4 VwGO angeordnet; § 80 II 1 Nr. 2 VwGO analog scheidet wegen Analogieverbots aus. Statthaft ist daher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 V 1 Var. 2 VwGO.
Umdeutung …
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