Klausur · Einfach

Bis hierher und nicht weiter: Eilrechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen die Sperrung der Innpromenade

Verwaltungsprozessrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Sicherheitsrecht

Sachverhalt

Beteiligte

  • S: Studentin in Passau; nicht mit SARS-CoV-2 infiziert.
  • Stadt Passau: Sicherheitsbehörde nach Art. 6 LStVG; Antragsgegnerin.
  • Stadtrat Passau: erlässt die Allgemeinverfügung.

Geschehen

Fall „Pandemiebedingte Sperrung der Innpromenade"

  • Seit Anfang März 2020 breitet sich SARS-CoV-2 in Deutschland aus; das Virus wird vornehmlich per Tröpfcheninfektion übertragen; in 20 Prozent der Erkrankungsfälle sind die Symptome schwer bis lebensbedrohlich; Symptome treten erst nach bis zu 14 Tagen auf, sodass auch beschwerdefreie Personen ansteckend sein können.
  • Im Stadtgebiet Passau (50.000 Einwohner) steigt die Zahl der infizierten Personen binnen drei Tagen von 10 auf 100.
  • Der Stadtrat erlässt zum 17.3.2020 eine Allgemeinverfügung, mit der die Innpromenade durch rot-weißes Absperrband und Schilder gesperrt wird; auf den Schildern heißt es: „Verfügung: Innpromenade gesperrt! Vermeiden Sie große Menschenansammlungen!".
  • Die Stadt ordnet die sofortige Vollziehung mit Verweis …

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Lösung (Gutachten)

A. Sachentscheidungsvoraussetzungen

Obersatz: Eilantrag iSv §§ 80 V, 123 VwGO.

I. Verwaltungsrechtsweg iSv § 40 I 1 VwGO

Subsumtion: Art. 7 LStVG ist öffentlich-rechtliche Norm; öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art iSv § 40 I 1 VwGO; keine Sonderzuweisung iSv § 23 EGGVG. Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

II. Statthafte Antragsart

Obersatz: § 123 V VwGO; § 80 V VwGO ist vorrangig, wenn in der Hauptsache Anfechtungsklage iSv § 42 I VwGO statthaft ist.

Definition Allgemeinverfügung iSv § 35 S. 2 VwVfG: konkret-generelle Regelung mit benutzungsregelndem Charakter (vgl. Verkehrszeichen).

Subsumtion: Die Sperrung ist Allgemeinverfügung iSv § 35 S. 2 Var. 3 VwVfG; in der Hauptsache Anfechtungsklage iSv § 42 I VwGO. Die sofortige Vollziehung ist nach § 80 II 1 Nr. 4 VwGO angeordnet; § 80 II 1 Nr. 2 VwGO analog scheidet wegen Analogieverbots aus. Statthaft ist daher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 V 1 Var. 2 VwGO.

Umdeutung …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.