Klausur · Einfach

Rotte im Hohenweiler Forst: Betretungsverbot durch Allgemeinverfügung und Eilrechtsschutz nach § 80 V VwGO

Verwaltungsprozessrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Sicherheitsrecht

Sachverhalt

Am nördlichen Rand der Stadt Ansbach liegt der Hohenweiler Forst, ein rund 140 Hektar großes Waldgebiet im Eigentum der Stadt. Acht ausgeschilderte Wege durchziehen ihn; an schönen Tagen nutzen ihn bis zu 900 Personen, überwiegend zum Laufen, zum Pilzesammeln und für den Unterricht benachbarter Schulen.

Seit dem Frühjahr 2025 hält sich im Forst eine Rotte Schwarzwild auf, die der zuständige Revierförster auf etwa zwölf Tiere schätzt; begünstigt wird das durch die Maisflächen der angrenzenden Aussiedlerhöfe. Zwischen dem 12. April und dem 3. Mai 2025 gingen beim Ordnungsamt der Stadt sieben Meldungen über Sichtungen ein. Sechs davon betrafen die Stunden zwischen vier und sechs Uhr morgens oder die Zeit nach Einbruch der Dunkelheit, eine einen späten Nachmittag. Sämtliche Meldungen bezogen sich auf die sogenannte Nordschneise, einen etwa 600 Meter langen Wegabschnitt entlang der Maisflächen. Am 28. April 2025 stellte ein frei laufender Hund dort eine führende Bache; das Wildtier wehrte …

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Lösung (Gutachten)

Der Antrag der W hat Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.

A. Zulässigkeit des Antrags

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Eine aufdrängende Sonderzuweisung ist nicht ersichtlich, sodass sich die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs nach § 40 I 1 VwGO bestimmt. Erforderlich ist danach, dass eine Streitigkeit öffentlich-rechtlicher Natur vorliegt, die nicht verfassungsrechtlicher Art ist, und dass der Rechtsstreit nicht durch Gesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist.

Öffentlich-rechtlich ist eine Streitigkeit, wenn sich die für ihre Entscheidung maßgeblichen Rechtssätze dem öffentlichen Recht zuordnen lassen. Nach der modifizierten Subjektstheorie gehört eine Norm dem öffentlichen Recht an, wenn sie ausschließlich einen Träger hoheitlicher Gewalt gerade in dieser Eigenschaft berechtigt oder verpflichtet. Streitentscheidend ist hier die Vorschrift, auf die sich die Sperranordnung stützen lässt. Als solche kommt allein die sicherheitsrechtliche Generalklausel …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.