---
title: "Klausur: Bierbike auf öffentlichen Straßen: Sondernutzung statt Gemeingebrauch nach Art. 18 BayStrWG"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/bierbike-auf-oeffentlichen-strassen-sondernutzung-statt-gemeingebrauch-nach-art-18-baystrwg"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-05-19T14:23:25+00:00"
---

# Bierbike auf öffentlichen Straßen: Sondernutzung statt Gemeingebrauch nach Art. 18 BayStrWG

*Themen:* Anwaltsklausur Öffentliches Recht, Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Dietram Wulff (Mandant): selbständiger Gastronom in Rosenheim, Betreiber eines „Bierbikes".
- Stadt Rosenheim (Kreisfreie Stadt, Oberbayern, ca. 61.500 Einwohner): zuständige Straßenbaubehörde nach Art. 42 I, Art. 58 II BayStrWG.
- Rechtsanwältin Dr. Kieslinger (Bearbeiterin): Kanzlei in Rosenheim.

#### Geschehen

Fall „Das Bierbike"

- Vierrädriges Fahrzeug, ca. 5 m lang, 2,30 m breit, 2,50 m hoch (mit Planendach), ca. 800 kg, bis zu 15 Sitzplätze.
- 14 Gäste sitzen auf Hockern, je sieben an den Längsseiten eines mittigen Tisches; Antrieb durch Pedale mit Freiläufen, getreten von den Längsseitennutzern.
- Der Fahrer (Mandant oder ein Mitarbeiter) lenkt und bremst vom Frontsitz aus mit Blick in Fahrtrichtung; selbst antreiben kann er das Bike nicht.
- Höchstgeschwindigkeit ca. 10 km/h.
- Fest verbaut: Zapfanlage für Bier und Softdrinks zur Selbstbedienung sowie Musikanlage mit CD-Player und drei Lautsprechern.
- Plastikbecher und Becherhalterungen statt Gläser.
- AGB des …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Anschreiben an den Mandanten, datiert 20.7.2012

#### A. Zusammenfassende Empfehlung

Obersatz: Eine Anfechtungsklage wäre zwar zulässig, hätte in der Sache jedoch voraussichtlich keinen Erfolg. Von einer Klageerhebung wird abgesehen.

#### B. Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

#### I. Statthaftigkeit

Obersatz: Statthaft wäre die Anfechtungsklage nach § 42 I Alt. 1 VwGO.

Definition: Die Untersagungsverfügung nach Art. 18 a I 1 BayStrWG ist Verwaltungsakt im Sinne von Art. 35 S. 1 BayVwVfG; auch die Zwangsgeldandrohung ist nach Art. 38 I 1 VwZVG Verwaltungsakt und damit anfechtbar.

#### II. Klagebefugnis

Voraussetzungen: § 42 II VwGO.

Subsumtion: Der Mandant ist Adressat eines belastenden Verwaltungsakts und kann eine Verletzung in Art. 2 I GG (sowie Art. 12 I GG) geltend machen.

#### III. Klagefrist

Obersatz: Die Klagefrist nach § 74 I 2 VwGO endet am 16.7.2012.

Voraussetzungen: Wirksame Bekanntgabe und Berechnung; ein Vorverfahren ist wegen § 68 I 2 VwGO iVm Art. 15 II AGVwGO nicht …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/bierbike-auf-oeffentlichen-strassen-sondernutzung-statt-gemeingebrauch-nach-art-18-baystrwg
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
