Der Hobelwagen der Möbelrestauratorin: Sondernutzung, Untersagung und Teilanfechtung
Sachverhalt
Auszug aus der Handakte der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Severin Kaltenbrunner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Ingolstadt.
Unser Zeichen: 214/25 – Wanninger ./. Stadt Ingolstadt
Anlage 1
Bescheid der Stadt Ingolstadt vom 9. Mai 2025, Wortlaut ohne Rechtsbehelfsbelehrung und ohne Kostenfestsetzung:
„Sehr geehrte Frau Wanninger,
nach Ihrer Anhörung vom 3. April 2025 und Ihrer Stellungnahme vom 22. April 2025 ergeht folgender Bescheid:
1. Es wird untersagt, den in Ihrem Betrieb eingesetzten vierrädrigen Kurbelwagen mit aufgebauter Hobelbank – von Ihnen „Hobelwagen" genannt – im Gebiet der Stadt Ingolstadt auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu bewegen oder abzustellen. Nummer 1 wird mit Bestandskraft dieses Bescheids wirksam.
2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Nummer 1 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500 EUR angedroht.
3. Die Kosten des Verfahrens tragen Sie.
Gründe:
Die Straßen im Stadtgebiet sind für den Verkehr gewidmet. Wer sie darüber hinaus in Anspruch …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
A. Ausgangslage und Auftrag
Die Mandantin wendet sich gegen einen Bescheid, der ihr den Einsatz eines von ihr gebauten Kurbelwagens im öffentlichen Raum verbietet und ihr für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld ankündigt. Sie will drei Dinge wissen: ob sich gegen diesen Bescheid mit Aussicht auf Erfolg vorgehen lässt, ob sie den Wagen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung weiter benutzen darf und wie sie wenigstens die Möbeltransporte retten kann. Der Auftrag lautet, bei hinreichenden Erfolgsaussichten den Rechtsbehelf einzulegen und zu begründen, andernfalls zu schreiben.
Zu prüfen sind daher zunächst die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs (B.), sodann die anwaltliche Zweckmäßigkeit des Vorgehens (C.); den Abschluss bildet der praktische Teil (D.).
Hinweis: Das anwaltliche Gutachten unterscheidet sich vom universitären dadurch, dass es die Zulässigkeit nicht abhaken darf. Die Zulässigkeit ist der Teil, den der Anwalt allein zu verantworten hat: Eine versäumte Frist …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.