Klausur · Schwer

Bestechlichkeit, Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Verdeckungsmord durch Unterlassen

Bestechungsdelikte Körperverletzungsdelikte Vorsatzwechsel Mord durch Unterlassen Abgrenzung Vorsatz / Fahrlässigkeit Rücktritt vom Versuch

Sachverhalt

Beteiligte

  • C: Chefarzt der Unfallchirurgie an der Universitätsklinik Würzburg; betreibt zusätzlich eine Praxis für Schönheitsoperationen
  • V: Vertreiber von Medizinprodukten; bietet C ein Farb-Ultraschallgerät an
  • Klinikleitung: bindet sich seit längerem in Geräteeinkäufe ein; suspendiert C nach Bekanntwerden
  • P: 35-jährige gesunde Patientin; unterzieht sich einer Bauchdeckenstraffung mit Fettabsaugung
  • H: Arzthelferin in Cs Praxis; will den Notarzt rufen
  • Anästhesist: hat die Zusammenarbeit mit C aufgekündigt

Geschehen

Fall „Geschäfte mit V"

C lernt V auf einer Konferenz kennen. V stellt in der Folgewoche das Farb-Ultraschallgerät mit 3D-Anwendung vor und lädt C zu einem sehr teuren Abendessen in der Innenstadt ein. Während des Abends deutet V einen „Bonus" für C an: Bei Abnahme der Geräte für alle OP-Säle werde V die Finanzierung einer zusätzlichen Assistenzarztstelle zusichern; auch eine Verlängerungsoption bei Geräte-Updates wird besprochen.

C weiß, dass die …

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Lösung (Gutachten)

A. Geschäfte mit V

I. Bestechlichkeit, § 332 I StGB

Obersatz

C könnte sich nach § 332 I StGB strafbar gemacht haben.

Voraussetzungen

  • Amtsträgereigenschaft (§ 11 I Nr. 2 lit. c StGB)
  • Vorteil als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung
  • Unrechtsvereinbarung

Subsumtion

Definition

Die Universitätsklinik ist Einrichtung der Daseinsvorsorge; C als Chefarzt fungiert als „verlängerter Arm" der öffentlichen Verwaltung — Amtsträger iSv § 11 I Nr. 2 lit. c StGB (Ulsenheimer, Arztstrafrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2014, § 13 S. 619 f.).

Vorteil ist jede materielle oder immaterielle Leistung, die die Lage des Amtsträgers objektiv verbessert (Schönke/Schröder/Heine, StGB, 29. Aufl. 2014, StGB § 331 Rn. 14 ff.). Auch Drittvorteile genügen.

Das teure Essen überschreitet die Geringwertigkeitsgrenze und ist nicht mehr sozialadäquat. Die Finanzierung der Assistenzarztstelle ist mittelbarer Vorteil — verbesserte Arbeits- und Forschungsbedingungen für C; auch der Staat als …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.