Blutung im Endoskopiezentrum: Bestechlichkeit, Untreue und versuchter Verdeckungsmord durch Unterlassen
Sachverhalt
Dr. Anselm Rehberg (R) leitete seit 2016 als angestellter Arzt die Sektion für Interventionelle Endoskopie der Universitätsmedizin Rostock. Diese ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Landes; sie versorgt die Bevölkerung des nördlichen Landesteils stationär und ambulant und dient zugleich der Ausbildung an der medizinischen Fakultät. Verbeamtet ist R nicht; sein Arbeitsvertrag weist ihm neben der Krankenversorgung Aufgaben in Lehre und Wissenschaft zu und verpflichtet ihn ausdrücklich, für seine Arbeitsgruppe Fördermittel privater Dritter einzuwerben.
Am 14. November 2022 lernte R auf einer Fachmesse in Düsseldorf den Gebietsleiter Tibor Ganter (G) kennen, der für die Trilex Medizintechnik GmbH Einmalinstrumente für die Endoskopie vertreibt. G lud R zu einem „Anwendertreffen" nach Lissabon ein, an dem dieser vom 6. bis zum 10. Februar 2023 gemeinsam mit seiner Ehefrau teilnahm. Flug, Hotel und Rahmenprogramm im Wert von 6.400 Euro trug die …
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Lösung (Gutachten)
Erster Tatkomplex: Die Beschaffung des Einmalinstrumentariums
A. Strafbarkeit des R wegen Bestechlichkeit gemäß § 332 I StGB
R könnte sich wegen Bestechlichkeit gemäß § 332 I StGB strafbar gemacht haben, indem er die Reise nach Lissabon, das Vortragshonorar und die Zuwendung an den Förderverein annahm und im Gegenzug seine Sektion durch die Konditionenvereinbarung vom 6. März 2023 auf das Sortiment der Trilex festlegte.
I. Tatbestand
1. Amtsträgereigenschaft des R
§ 332 I StGB ist ein echtes Sonderdelikt. Täter kann nur ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter sein. R müsste deshalb Amtsträger gewesen sein. Wer das ist, bestimmt § 11 I Nr. 2 StGB abschließend. Beamter oder Richter ist R nicht, denn er stand zur Universitätsmedizin in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis; in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stand er ebenfalls nicht. In Betracht kommt allein die dritte Variante: R müsste …
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