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title: "Klausur: Bestechlichkeit eines Amtsträgers in der städtischen GmbH: Sessel gegen Mietvertrag und versuchte Nötigung der Zeugin"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/bestechlichkeit-eines-amtstraegers-in-der-staedtischen-gmbh-sessel-gegen-mietvertrag-und-versuchte-noetigung-der-zeugin"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-12-06T16:27:44+00:00"
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# Bestechlichkeit eines Amtsträgers in der städtischen GmbH: Sessel gegen Mietvertrag und versuchte Nötigung der Zeugin

*Themen:* Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens; Anklageschrift; Korruptionsdelikte

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Jens Aust (Beschuldigter; Betriebswirt; geboren 20.10.1964 in Münster; ledig; wohnhaft Hüfferstraße 13, 48149 Münster): seit 2015 Sachbearbeiter für die Vermietung von Gewerberäumen bei der Münster Immobilien GmbH.
- Klaus Bunge (Beschuldigter; Möbelhändler; geboren 12.7.1962 in Münster; verheiratet; wohnhaft Schmeddingstraße 2, 48149 Münster): potentieller Mieter eines Ladenlokals.
- Cordula Crüse (Zeugin; Teilzeitmitarbeiterin von Bunge; wohnhaft Stadtlohnweg 11, 48161 Münster).
- Gustav Gensche (Zeuge; seit acht Jahren Geschäftsführer der Münster Immobilien GmbH; wohnhaft Kreuzstraße 4, 48143 Münster).
- Münster Immobilien GmbH: privatrechtlich organisiert, Geschäftsanteile fast vollständig von der Stadt Münster gehalten; Aufsichtsrat aus Bürgermeister und acht Ratsmitgliedern; Aufgabe: Unterstützung der Stadt Münster bei der Verwaltung städtischer Liegenschaften unter Berücksichtigung städteplanerischer, sozial- und wirtschaftspolitischer Ziele.
- Frau Aust (Ehefrau …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### 1. Teil – Gutachten

Obersatz: Hinreichender Tatverdacht im Sinne von §§ 170 I, 203 StPO besteht, wenn nach dem gesamten Akteninhalt eine Verurteilung mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

#### A. Strafbarkeit des Beschuldigten Aust

#### I. Bestechlichkeit (§ 332 I, III StGB)

#### 1. Amtsträgereigenschaft

Definition: Amtsträger im Sinne von § 11 I Nr. 2 c StGB ist, wer dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen, unbeschadet der Organisationsform.

Subsumtion zur dauerhaften Bestellung: Aust ist seit 2015 dauerhaft bei der Münster Immobilien GmbH angestellt; eine längere Tätigkeit ohne förmliche Bestellung genügt (Fischer, StGB, 67. Aufl., § 11 Rn. 20).

Subsumtion zur Aufgabe: Die GmbH unterstützt die Stadt Münster bei der Verwaltung ihrer Liegenschaften und fördert dabei städteplanerische und sozialpolitische Ziele (§ 2 Gesellschaftsvertrag); damit nimmt sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/bestechlichkeit-eines-amtstraegers-in-der-staedtischen-gmbh-sessel-gegen-mietvertrag-und-versuchte-noetigung-der-zeugin
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
