Gewächshaus für die Parzelle: Bestechlichkeit in der kommunalen Kleingarten-GmbH und Zeugennötigung
Sachverhalt
Auszug aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Kassel
Az. 3 Js 1184/25
Blatt 1
Volkmar Riemer Staudengärtnerei am Rothenberg Wolfhager Straße 218 34127 Kassel
Kassel, 10. Juni 2025
An das Polizeipräsidium Nordhessen
Strafanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich führe im Kasseler Westen eine Staudengärtnerei mit vier Beschäftigten. Im Februar 2024 hat die Kasseler Grün und Garten GmbH die gewerblich nutzbare Randfläche der Kleingartenanlage „Sonnenhang" samt dem dortigen Wirtschaftsgebäude neu ausgeschrieben. Ich habe mich beworben, weil die Fläche direkt an mein Anzuchtgelände grenzt und ich sie seit Jahren gebrauchen könnte. Den Zuschlag hat im Juni 2024 der Gartenbaubetrieb von Herrn Torben Sikorski erhalten.
Damals habe ich das hingenommen. Am 31. Mai 2025 hat mir jedoch beim Frühlingsfest der Kleingartenanlage „Fuldaaue" ein früherer Monteur des Herrn Sikorski erzählt, er habe im Mai 2024 auf einer Parzelle dieser Anlage ein Gewächshaus aufgestellt, für das nie …
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Lösung (Gutachten)
1. Teil: Gutachten
Zu prüfen ist, gegen welche der beiden Beschuldigten Anklage zu erheben ist. Das setzt hinreichenden Tatverdacht voraus (§ 170 I StPO). Hinreichend verdächtig ist, wer nach dem Stand der Ermittlungen bei vorläufiger Bewertung des gesamten Akteninhalts eher verurteilt als freigesprochen werden wird. Es ist derselbe Maßstab, den das Gericht bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens nach § 203 StPO anlegt.
Hinweis: Der hinreichende Tatverdacht liegt zwischen dem Anfangsverdacht des § 152 II StPO, der nur zureichende tatsächliche Anhaltspunkte verlangt, und der für eine Verurteilung nötigen richterlichen Überzeugung. Wer in der Klausur den Obersatz nur einmal am Anfang formuliert und danach durchgehend „strafbar gemacht" prüft, verliert Punkte: Jede Deliktsprüfung endet in einer Staatsanwaltsklausur mit der Aussage, ob insoweit hinreichender Tatverdacht besteht, nicht mit einer Verurteilung.
A. Materiellrechtliche Würdigung
I. Strafbarkeit des …
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