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title: "Klausur: Beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht: Genehmigung, § 179 BGB und Kondiktion"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/beschraenkt-geschaeftsfaehige-stellvertreterin-ohne-vertretungsmacht-genehmigung-179-bgb-und-kondiktion"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2026-02-17T15:39:13+00:00"
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# Beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht: Genehmigung, § 179 BGB und Kondiktion

*Themen:* Stellvertretung

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Anne (A): Mutter Tinas; Käuferin (Vertretene) im Geschäft mit E.
- Tina (T): 16-jährige Tochter Annes; beschränkt geschäftsfähig (§§ 2, 106 BGB).
- Erwin (E): Elektrohändler; kennt A und T seit Jahren.

#### Geschehen

Fall „Kauf des Fernsehers durch T im Namen Annes"

- A ärgert sich, dass alle außer ihr einen Flachbildfernseher haben; T möchte ihrer Mutter einen Gefallen tun.
- T geht zu E und kauft im Namen ihrer Mutter einen Fernseher Modell „SmartTVSuperLED" zum Preis von 850 EUR; Lieferung in drei Wochen.
- E ist überrascht, weil A sich aus ökologischen Gründen normalerweise erst beim Defekt neue Sachen kauft; er fragt T nicht nach einer Vollmacht.

Fall „Erste Reaktion und Nachgenehmigung gegenüber T"

- A ist anfangs sauer, freut sich aber über die Aussicht auf den modernen Fernseher und stimmt T gegenüber dem Vertragsschluss zu.

Fall „Aufforderung Es an A drei Tage später"

- E ruft A an: er müsse wissen, ob A mit dem Handeln Ts einverstanden war und der „Kauf wirksam …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Frage 1 – Anspruch des E gegen A auf 850 EUR aus § 433 II BGB

Obersatz: Der Anspruch besteht, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zwischen E und A zustande gekommen ist.

#### I. Eigene Willenserklärung der A

Subsumtion: A selbst hat keine Willenserklärung abgegeben.

#### II. Stellvertretung durch T

#### 1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Definition: § 165 BGB; die Wirksamkeit der Vertretererklärung wird durch die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit (§§ 2, 106 BGB) nicht berührt. Die 16-jährige T kann als Vertreterin handeln.

#### 2. Handeln in fremdem Namen

Subsumtion: T hat ausdrücklich im Namen ihrer Mutter gehandelt (§ 164 I 1, 2 BGB).

#### 3. Vertretungsmacht

Obersatz: T hatte keine Vertretungsmacht; § 177 I BGB führt zu schwebender Unwirksamkeit.

Definition Genehmigung: Nachträgliche Zustimmung (§ 184 I BGB), die nach § 182 I BGB gegenüber dem Vertreter oder dem Vertragsgegner erklärt werden kann.

Subsumtion: A hat zunächst gegenüber T zugestimmt; § 177 II 1 BGB ordnet jedoch an, dass eine zuvor …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/beschraenkt-geschaeftsfaehige-stellvertreterin-ohne-vertretungsmacht-genehmigung-179-bgb-und-kondiktion
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
