Klausur · Einfach

Das Lastenrad des Imkers: Minderjähriger Vertreter, verweigerte Genehmigung und Kondiktion

Stellvertretung

Sachverhalt

Konrad Rehberg (R) hält seit über zwanzig Jahren Bienen. Zwölf Völker stehen am Rand einer Streuobstwiese vor den Toren Detmolds, und an jedem Samstag fährt R mit dem Rad zum Wochenmarkt, um Honig, Kerzen und Seife zu verkaufen. Die Gläser transportiert er in einem selbst zusammengeschweißten Anhänger, den er hinter sein dreißig Jahre altes Tourenrad hängt. Der Anhänger ist längst durchgerostet; die Achse hat R im vergangenen Winter zweimal nachgeschweißt, und bei jeder Bodenwelle verrutscht die Ladung.

Sein siebzehnjähriger Sohn Milan Rehberg (M) hört seit Monaten am Frühstückstisch dieselben Klagen: von der schief hängenden Kiste, von den vier Gläsern, die auf dem Kopfsteinpflaster zerbrochen sind, von den Rückenschmerzen. Zugleich weiß M, dass sein Vater für nichts Geld ausgibt, was sich noch flicken lässt. M möchte ihm eine Freude machen.

Am Donnerstag, dem 6. März 2025, betritt M deshalb das Fahrradhaus von Petra Sonnenberg (S) an der Langen Straße. S kennt Vater und Sohn seit …

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Lösung (Gutachten)

Frage 1

A. Anspruch der S gegen R auf Zahlung von 2.480 EUR aus § 433 II BGB

S könnte gegen R einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 2.480 EUR aus § 433 II BGB haben. Das setzt voraus, dass zwischen S und R ein wirksamer Kaufvertrag über das Lastenrad zustande gekommen ist. Ein Vertrag entsteht nach den §§ 145 ff. BGB durch zwei inhaltlich übereinstimmende, aufeinander bezogene Willenserklärungen, nämlich Antrag und Annahme.

I. Eigene Erklärung des R

Denkbar ist zunächst, dass R selbst eine auf den Erwerb des Lastenrads gerichtete Willenserklärung abgegeben hat. R hat das Fahrradhaus am 6. März 2025 jedoch nicht betreten und mit S über die Bestellung kein Wort gewechselt; verhandelt und abgeschlossen haben allein M und S. Eine eigene Erklärung des R liegt somit nicht vor.

II. Zurechnung der Erklärung des M nach § 164 I 1 BGB

Der Vertrag könnte gleichwohl mit R zustande gekommen sein, wenn M ihn wirksam vertreten hat. Nach § 164 I 1 BGB wirkt eine …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.