Beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht: Genehmigung, § 179 BGB und Kondiktion
Sachverhalt
Beteiligte
- Anne (A): Mutter Tinas; Käuferin (Vertretene) im Geschäft mit E.
- Tina (T): 16-jährige Tochter Annes; beschränkt geschäftsfähig (§§ 2, 106 BGB).
- Erwin (E): Elektrohändler; kennt A und T seit Jahren.
Geschehen
Fall „Kauf des Fernsehers durch T im Namen Annes"
- A ärgert sich, dass alle außer ihr einen Flachbildfernseher haben; T möchte ihrer Mutter einen Gefallen tun.
- T geht zu E und kauft im Namen ihrer Mutter einen Fernseher Modell „SmartTVSuperLED" zum Preis von 850 EUR; Lieferung in drei Wochen.
- E ist überrascht, weil A sich aus ökologischen Gründen normalerweise erst beim Defekt neue Sachen kauft; er fragt T nicht nach einer Vollmacht.
Fall „Erste Reaktion und Nachgenehmigung gegenüber T"
- A ist anfangs sauer, freut sich aber über die Aussicht auf den modernen Fernseher und stimmt T gegenüber dem Vertragsschluss zu.
Fall „Aufforderung Es an A drei Tage später"
- E ruft A an: er müsse wissen, ob A mit dem Handeln Ts einverstanden war und der „Kauf wirksam …
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Lösung (Gutachten)
Frage 1 – Anspruch des E gegen A auf 850 EUR aus § 433 II BGB
Obersatz: Der Anspruch besteht, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zwischen E und A zustande gekommen ist.
I. Eigene Willenserklärung der A
Subsumtion: A selbst hat keine Willenserklärung abgegeben.
II. Stellvertretung durch T
1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Definition: § 165 BGB; die Wirksamkeit der Vertretererklärung wird durch die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit (§§ 2, 106 BGB) nicht berührt. Die 16-jährige T kann als Vertreterin handeln.
2. Handeln in fremdem Namen
Subsumtion: T hat ausdrücklich im Namen ihrer Mutter gehandelt (§ 164 I 1, 2 BGB).
3. Vertretungsmacht
Obersatz: T hatte keine Vertretungsmacht; § 177 I BGB führt zu schwebender Unwirksamkeit.
Definition Genehmigung: Nachträgliche Zustimmung (§ 184 I BGB), die nach § 182 I BGB gegenüber dem Vertreter oder dem Vertragsgegner erklärt werden kann.
Subsumtion: A hat zunächst gegenüber T zugestimmt; § 177 II 1 BGB ordnet jedoch an, dass eine zuvor …
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