Kommunalschlepper unter Vorbehalt: Berufungsfrist, Anwartschaftsrecht und Preisgefahr im Annahmeverzug
Sachverhalt
Helena Wittkopp (W) betreibt in Leer (Ostfriesland) unter der Firma „Landtechnik Wittkopp e.K." einen Handel mit Land- und Kommunalmaschinen nebst angeschlossener Reparaturwerkstatt. Zu ihrem Betriebsgelände gehören ein Verkaufsraum, eine Werkhalle sowie ein rund vier Kilometer entferntes Außenlager im Ortsteil Bingum.
Am Montag, dem 15.3.2021, verkaufte W dem Landwirt Eduard Rickmers (E) einen gebrauchten Kommunalschlepper mit dem amtlichen Kennzeichen LER-EW 380 zum Preis von 7.200 EUR. Die Vertragsparteien vereinbarten, dass E den Kaufpreis in 24 gleichen Monatsraten zu je 300 EUR, beginnend im April 2021, entrichtet und dass das Eigentum an dem Schlepper erst mit der Zahlung der letzten Rate auf E übergehen soll. Die zu dem Fahrzeug gehörende Zulassungsbescheinigung Teil II behielt W bis dahin zurück; sie sollte E zugleich mit dem Eigentum ausgehändigt werden. Den Schlepper selbst übergab W dem E noch am Tag des Vertragsschlusses. E kam seiner Zahlungspflicht in vollem Umfang …
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Lösung (Gutachten)
Frage 1: Zulässigkeit des Rechtsmittels des N
A. Statthaftigkeit, Form und Beschwer
Das Landgericht Aurich hat die Zulässigkeit des Rechtsmittels nach § 522 I 1 ZPO von Amts wegen zu prüfen. Fehlt es an einer der dort genannten Voraussetzungen, ist das Rechtsmittel nach § 522 I 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen.
I. Statthaftigkeit
Die Berufung ist nach § 511 I ZPO gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statthaft. Das Amtsgericht Leer hat den Rechtsstreit gegenüber N durch ein mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehenes Endurteil vollständig erledigt. Die Berufung ist daher statthaft.
II. Beschwer
N ist durch das amtsgerichtliche Urteil in Höhe von 1.450 EUR beschwert. Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt damit den Betrag von 600 EUR, § 511 II Nr. 1 ZPO.
III. Form der Einlegung und der Begründung
Die Einlegung entspricht der Form des § 519 ZPO; sie ist durch einen bei dem Landgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt erfolgt, § 78 I 1 ZPO. Die …
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