Klausur · Sehr schwer

Berufung im Werklohnstreit: Anwartschaftsrecht, Annahmeverzug und Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Berufungsfrist Anwartschaftsrecht Unmöglichkeit Verzug Verschulden

Sachverhalt

Beteiligte

  • Klägerin/Berufungsbeklagte: Klara Klares (Görlitz), Werkstattbetreiberin
  • Prozessbevollmächtigte Klägerin: RAin Sabine Schwartz (Görlitz)
  • Beklagter zu 1 / Berufungskläger zu 1: Bernhard Berkau (Görlitz), Alleinerbe seines am 10.12.2014 verstorbenen Vaters Reinhard Berkau (Erblasser)
  • Prozessbevollmächtigter Beklagte zu 1: RA Richard Rothe (Görlitz)
  • Beklagter zu 2 / Widerkläger / Berufungskläger zu 2: Thomas Berkau (Görlitz), erwachsener Enkel des Erblassers
  • Prozessbevollmächtigte Beklagte zu 2: RAin Dr. Ronja Ruprecht (Görlitz)
  • Vorinstanz: AG Görlitz, RiAG Thies, Az. 4 C 1120/14, Endurteil vom 24.2.2015
  • Berufungsinstanz: LG Görlitz, VRiLG Dr. Reich (Einzelrichterin), Az. 2 S 50/15

Geschehen

Fall „Pkw unter Eigentumsvorbehalt"

Am 10.8.2012 verkaufte die Klägerin dem Erblasser einen Pkw Opel Corsa (Kennzeichen GR-BB 12, FIN 12389456) zum Preis von 3.600 EUR unter Eigentumsvorbehalt. Vereinbart waren 24 Monatsraten à 150 EUR ab August 2012. Übergabe am …

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Lösung (Gutachten)

Im Namen des Volkes

Urteil

[Rubrum erlassen]

Für Recht erkannt:

I. Der Antrag des Beklagten zu 1 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gegen das Urteil des AG Görlitz vom 24.2.2015 (Az. 4 C 1120/14) wird zurückgewiesen. Die Berufung des Beklagten zu 1 wird als unzulässig verworfen.

II. Auf die Berufung des Beklagten zu 2 wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des AG Görlitz vom 24.2.2015 abgeändert und neu gefasst

1. Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die Klägerin 700 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Auf die Widerklage des Beklagten zu 2 wird die Klägerin verurteilt, den zum Pkw Opel Corsa (Kennzeichen GR-BB 12, FIN 12389456) gehörigen Kfz-Brief an den Beklagten zu 2 herauszugeben. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

III. Kosten, Vollstreckbarkeit, Revisionszulassung erlassen; Tatbestand erlassen.

Gründe

Obersatz

Die Berufung des Beklagten zu 1 ist unzulässig; die Berufung des Beklagten zu …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.