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title: "Klausur: Berufung im Münzen-, Hunde- und Fernseher-Fall: Zulässigkeit der Anschlussberufung und Beweislast nach Rücktritt"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/berufung-im-muenzen-hunde-und-fernseher-fall-zulaessigkeit-der-anschlussberufung-und-beweislast-nach-ruecktritt"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-11-27T14:07:29+00:00"
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# Berufung im Münzen-, Hunde- und Fernseher-Fall: Zulässigkeit der Anschlussberufung und Beweislast nach Rücktritt

*Themen:* Zulässigkeit Anschlussberufung, Rücktritt, Verjährung, Eigentumserwerb

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Klägerin / Berufungsklägerin: Klara Klares (Görlitz, vorher Bautzen)
- Erstinstanzlicher Prozessbevollmächtigter Klägerin: keiner; Berufungsbevollmächtigter (entlassen): RA Harald Meyer (Dresden); neue Bevollmächtigte: RAin Dr. Carla Weiß (Görlitz); bearbeitende Rechtsreferendarin: Ria Reinsberg
- Beklagter zu 1 / Berufungsbeklagter / Anschlussberufungskläger: Bernhard Berkau (Bautzen)
- Prozessbevollmächtigte Beklagte zu 1 (Berufung): RAin Dr. Ronja Ruprecht (Bautzen)
- Beklagter zu 2: Thomas Berkau (Bautzen, Cousin des Beklagten zu 1)
- Beteiligter Dritter: Markus Findus (Waldarbeiter)
- Vorinstanz: AG Dresden, RiAG Thies, Az. 4 C 98/19, Endurteil vom 12.4.2019
- Berufung: LG Dresden

#### Geschehen

Fall „Darlehen gegen den Beklagten zu 2"

Am 10.1.2018 vereinbarten die Klägerin und der Beklagte zu 2 in Bautzen ein zinsloses Darlehen iHv 600 EUR mit Rückzahlung bis 10.7.2018. Der Beklagte zu 2 erklärte, das Geld zur Tilgung von Schulden des Beklagten zu 1 verwenden zu …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Aufgabe 1: Gutachten

#### Obersatz

Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten zu 1 haben jeweils teilweise Aussicht auf Erfolg.

Abschnitt 1: Berufung der Klägerin

#### A. Zulässigkeit

#### Obersatz

Die Berufung ist zulässig.

#### Definition

Statthaft (§ 511 I ZPO); Beschwerdewert > 600 EUR (2.000 EUR Unterliegen, § 511 II Nr. 1 ZPO); fristgerecht (§ 517 ZPO; Zustellung 16.4.2019, Einlegung 10.5.2019); formgerecht (§ 519 II, IV ZPO). Berufungsbegründungsfrist nach § 520 II 1 ZPO endet erst am 17.6.2019 (16.6.2019 Sonntag) — am Bearbeitungstag (4.6.2019) noch zu wahren.

#### B. Begründetheit

#### Obersatz

Die Berufung ist nach § 513 I ZPO begründet, wenn das Urteil auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO) beruht oder nach § 529 ZPO andere Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen.

#### I. Zulässigkeit der Klage

Örtliche und sachliche Zuständigkeit unterliegen nicht der Prüfung des Berufungsgerichts (§ 513 II ZPO). Die rügelose Einlassung der Beklagten nach Belehrung begründet im …

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/berufung-im-muenzen-hunde-und-fernseher-fall-zulaessigkeit-der-anschlussberufung-und-beweislast-nach-ruecktritt
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
