Klausur · Sehr schwer

Die Stute Malve: Anschlussberufung, Rücktritt trotz Verjährung und Eigentum am Fohlen

Zulässigkeit Anschlussberufung Rücktritt Verjährung Eigentumserwerb

Sachverhalt

Dr. Simon Vahrenholt

Rechtsanwalt

Mühlenbrücke 12

23552 Lübeck

Lübeck, den 19.5.2026

Herrn Rechtsreferendar Jonas Brehmer

– im Hause –

Sehr geehrter Herr Brehmer,

vorgestern hat mich ein neuer Mandant aufgesucht, Herr Bosse Petersen. Er hat mir umfassende Vollmacht erteilt und die anliegenden Unterlagen übergeben. Was geschehen ist, ergibt sich aus diesen Unterlagen und aus meinem Vermerk über das Mandantengespräch, den ich ebenfalls beifüge.

Ich bitte Sie, die Sach- und Rechtslage einschließlich der Punkte, die der Mandant in dem Vermerk anspricht, in einem umfassenden Gutachten zu prüfen. Fertigen Sie anschließend den Schriftsatz, mit dem wir die Berufung vor dem Landgericht Lübeck begründen und die nach dem Ergebnis Ihres Gutachtens sachdienlichen Anträge ankündigen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Vahrenholt

Rechtsanwalt

Dem Schreiben vom 19.5.2026 sind die nachstehend wiedergegebenen Unterlagen beigefügt.

I. Vermerk über das Mandantengespräch vom 19.5.2026

Heute …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Aufgabe 1: Gutachten

Abschnitt 1: Mandantenbegehren und Gang der Prüfung

Der Mandant Bosse Petersen möchte die Ansprüche, die ihm das Amtsgericht Lübeck aberkannt hat, weiterverfolgen, soweit das Erfolg verspricht. Er fragt zudem, ob ihm die örtliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts nützt, ob Stute und Fohlen ihm gehören, ob sich die Beklagte zu 1) noch wirksam anschließen konnte und wie er den Rechtsstreit kostengünstig zu Ende bringt.

Zu prüfen sind daher zunächst die Erfolgsaussichten der Berufung des Klägers (Abschnitt 2), sodann die Erfolgsaussichten der Anschlussberufung der Beklagten zu 1) (Abschnitt 3). Daran schließen sich die Zweckmäßigkeitserwägungen (Abschnitt 4) und die Punkte an, über die der Mandant zu unterrichten ist (Abschnitt 5).

Abschnitt 2: Erfolgsaussichten der Berufung des Klägers

Die Berufung des Klägers verspricht Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist.

A. Zulässigkeit der Berufung

I. Statthaftigkeit

Statthaft ist die Berufung nach § 511 I …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.