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title: "Klausur: Berliner Mietendeckel: Gesetzgebungskompetenz und Eigentumsschutz"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/berliner-mietendeckel-gesetzgebungskompetenz-und-eigentumsschutz"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-11-22T11:28:30+00:00"
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# Berliner Mietendeckel: Gesetzgebungskompetenz und Eigentumsschutz

*Themen:* Gesetzgebungskompetenz, grundrechtlicher Vertrauensschutz

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Land Berlin: Erlasser des „Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin" (MietenWoG)
- 248 Bundestagsabgeordnete: Antragsteller eines abstrakten Normenkontrollverfahrens
- BVerfG

#### Geschehen

Fall „Wohnraumknappheit und Mietpreisbremse"

Berlin und andere Großstädte haben in den letzten Jahren stark steigende Mieten erlebt. Der Bundesgesetzgeber führte 2015 die sog. Mietpreisbremse ein: Nach § 556 d I BGB darf bei Wiedervermietung in „angespannten Wohnungsmärkten" die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 Prozent übersteigen. Die Gebiete bestimmen die Landesregierungen nach § 556 d II BGB für höchstens fünf Jahre.

In Berlin reichen die Regelungen nicht aus — der rapide Preisanstieg und die Verdrängung ganzer Einkommensschichten dauern an.

Fall „Eckpunktepapier und Gesetz"

Am 18.6.2019 kündigt der Senat in einem Eckpunkte-Papier öffentlich einen „Mietendeckel" an. Am 30.1.2021 beschließt das Berliner Abgeordnetenhaus das MietenWoG mit …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### Obersatz

Das BVerfG wird dem Antrag stattgeben und das MietenWoG für mit dem GG unvereinbar erklären (§ 78 BVerfGG), wenn der Antrag auf abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 I Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG zulässig und begründet ist.

#### A. Zulässigkeit

#### Voraussetzungen

- Zuständigkeit / Statthaftigkeit
- Antragsberechtigung (Quorum von 1/4 der Bundestagsabgeordneten)
- Antragsgegenstand und -grund
- Form

#### Subsumtion

248 von 709 Abgeordneten erfüllen das Viertel-Quorum. Das MietenWoG ist Landesrecht und tauglicher Antragsgegenstand. Die Antragsteller sind nach Art. 93 I Nr. 2 GG und § 76 I Nr. 1 BVerfGG von der Verfassungswidrigkeit überzeugt. Form (§ 23 BVerfGG) gewahrt — zulässig.

#### B. Begründetheit

#### Obersatz

Die abstrakte Normenkontrolle ist begründet, wenn das MietenWoG formell oder materiell verfassungswidrig ist.

#### I. Formelle Verfassungsmäßigkeit

#### Obersatz

In Betracht kommt eine fehlende Gesetzgebungszuständigkeit des Landes Berlin (Art. 70 I, 71, 72, 74 …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
