Pachtbindung auf dem Acker: Landeskompetenz, Eigentum und Vertrauensschutz
Sachverhalt
Henrike Dallmann (D) hat im Jahr 2018 den Hof ihrer Eltern im Klützer Winkel geerbt, einen Betrieb mit 62 Hektar Ackerland auf schweren, ertragreichen Böden. Selbst bewirtschaften kann sie ihn nicht; sie arbeitet als Tierärztin in Wismar. Im Februar 2022 verpachtete sie die gesamte Fläche für zwölf Jahre an die Agrargenossenschaft Warnowtal eG (W), die im Landkreis Nordwestmecklenburg 1.240 Hektar bewirtschaftet, davon 1.010 Hektar auf fremden Flächen. Vereinbart wurde eine jährliche Pacht von 640 EUR je Hektar. Mit diesen Einnahmen kalkulierte D die Sanierung der Hofgebäude; sie nahm dafür im Sommer 2022 ein Darlehen über 180.000 EUR auf, dessen Raten sie aus der Pacht bedient.
Der Betrag, den D erzielte, ist für Mecklenburg-Vorpommern kein Ausreißer. Die durchschnittlich neu vereinbarte Pacht für Ackerland stieg im Land von 181 EUR je Hektar im Jahr 2010 auf 528 EUR je Hektar im Jahr 2025; in den küstennahen Lagen des Klützer Winkels werden inzwischen mehr als 800 EUR je Hektar …
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Lösung (Gutachten)
Der Antrag der 171 Abgeordneten hat Erfolg, soweit er zulässig und begründet ist. Trifft beides zu, wird das Bundesverfassungsgericht das Agrarstruktursicherungsgesetz nach § 78 S. 1 BVerfGG für nichtig erklären.
A. Zulässigkeit des Antrags
Der Antrag müsste die Voraussetzungen der abstrakten Normenkontrolle nach Art. 94 I Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6, §§ 76 ff. BVerfGG erfüllen.
Hinweis: Die abstrakte Normenkontrolle stand jahrzehntelang in Art. 93 I Nr. 2 GG, und in älteren Lehrbüchern, Skripten und Textausgaben steht sie dort noch immer. Seit der Änderung des Grundgesetzes vom Dezember 2024, die dem Bundesverfassungsgericht in Art. 93 GG einen eigenen Statusartikel gegeben hat – Unabhängigkeit, Zusammensetzung, zwölfjährige Amtszeit, Ausschluss der Wiederwahl, Ersetzungsbefugnis des jeweils anderen Wahlorgans –, ist der Zuständigkeitskatalog nach Art. 94 GG gewandert. In der Klausur ist die geltende Fassung zu zitieren; das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist angepasst worden und …
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