Klausur · Schwer

Baunachbarstreit: Tannenbaumverkauf, Werbeanlage und Gebietserhaltungsanspruch

Verpflichtungsklage Baurecht

Sachverhalt

Beteiligte

  • K: Eigentümer des Wohnhauses S-Straße 1
  • B: Eigentümer der Grundstücke S-Straße 2 (ca. 500 qm Brachfläche) und S-Straße 3 (Obst- und Gemüseladen mit 45 qm Verkaufsfläche)
  • Bauaufsichtsbehörde der Stadt Berlin

Geschehen

Fall „Wohngebiet und Tannenbaumverkauf"

Alle drei Grundstücke liegen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, der ein allgemeines Wohngebiet festsetzt. Ausnahmen nach § 4 III BauNVO und Nebenanlagen sind ausgeschlossen.

Grundstück S-Straße 2 ist überwiegend mit Kies und Schotter sowie betonierten Teilflächen befestigt. B führt dort seit einigen Jahren in der Adventszeit einen Tannenbaumverkauf durch und stellt während dieser Zeit ein in mehreren Farben leuchtendes Werbeschild mit über 3 qm Ansichtsfläche und der Aufschrift „Hier gibt es die günstigsten Weihnachtsbäume in ganz Berlin!" auf. Während der restlichen Jahreszeit nutzt B die Fläche zum Abstellen von Paletten, Kartons und Blumenkübeln des Ladens. Zudem dürfen zwei Nachbarn aus …

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Lösung (Gutachten)

A. Zulässigkeit

Obersatz

Die Klage ist zulässig, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen.

Voraussetzungen

  • Verwaltungsrechtsweg (§ 40 I VwGO)
  • Statthafte Klageart
  • Klagebefugnis (§ 42 II VwGO)
  • Vorverfahren (§ 68 II VwGO)
  • Klagefrist (§ 74 II, I VwGO)
  • Rechtsschutzbedürfnis

Subsumtion

Klageart

Definition

Nach §§ 88, 86 VwGO ist die statthafte Klageart anhand des Begehrens zu bestimmen. Der Erlass einer Nutzungsuntersagung (§ 79 I 2 BauO Bln) ist ein drittbelastender VA — Verpflichtungsklage (§ 42 I Alt. 2 VwGO).

Klagebefugnis — Gebietserhaltungsanspruch

Definition

Die Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung im qualifizierten B-Plan vermitteln über §§ 9 I Nr. 1, 30 I BauGB iVm §§ 1 IV, 4 BauNVO einen Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn — Ausgleich des wechselseitigen Austauschverhältnisses (BVerwG NJW 1994, 1546; NVwZ 1989, 1163).

K ist gebietsansässig — klagebefugt.

Vorverfahren — Form und Frist des Widerspruchs

Frist

Definition

Fristberechnung …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.