Rad-Basar in der Ahornallee: Gebietserhaltungsanspruch und bauaufsichtliches Einschreiten
Sachverhalt
Dr. Almut Rieckmann (R) ist Eigentümerin des mit einem Einfamilienhaus bebauten Anwesens Ahornallee 12 in der baden-württembergischen Stadt Weiherbach. Sie bewohnt das Haus seit 2011 selbst. Östlich schließt unmittelbar die 540 m² messende Parzelle Ahornallee 14 an, die dem Zweiradmechanikermeister Falk Wiegand (W) gehört. W ist ferner Eigentümer der schräg gegenüber auf der anderen Straßenseite gelegenen Parzelle Ahornallee 9; dort führt er seit 2013 ein baurechtlich genehmigtes Zweiradgeschäft mit 58 m² Verkaufsfläche und angeschlossener Reparaturwerkstatt.
Ahornallee 14 trägt kein Gebäude. W ließ die Fläche im Winter 2018/2019 herrichten: Der weitaus größte Teil erhielt eine wassergebundene Schotterdecke, ein rund 90 m² breiter Streifen entlang der Straße wurde mit Verbundpflaster ausgelegt, im hinteren Bereich entstand eine betonierte Rangierfläche mit Anschluss an die Zufahrt. Sämtliche Anwesen der Ahornallee gehören zum Plangebiet des 1996 in Kraft getretenen qualifizierten …
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Lösung (Gutachten)
Hinweis: Die folgende Lösung wendet das Bauordnungsrecht Baden-Württembergs an. Wer in einem anderen Land studiert, ersetzt die Vorschriften der Landesbauordnung durch die entsprechenden Regelungen seines Landes; in den hier tragenden Punkten - Begriff der baulichen Anlage, Genehmigungsbedürftigkeit, Verunstaltungsverbot, Nutzungsuntersagung - stimmen sie nahezu überein. Das Bauplanungsrecht, um das es im Kern geht, ist ohnehin Bundesrecht und deshalb überall dasselbe.
Die Klage der R hat Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist.
A. Zulässigkeit der Klage
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Eine aufdrängende Sonderzuweisung ist nicht ersichtlich, so dass sich die Eröffnung des Rechtswegs nach der Generalklausel des § 40 I 1 VwGO richtet. Danach bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art. Ob eine Streitigkeit dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist, beurteilt sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem das Klagebegehren …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.