Autosurfen und provozierte Nothilfe
Sachverhalt
Beteiligte
- A: Jurist, hat das Erste Staatsexamen bestanden; konsumiert vor der Fahrt Cannabis; lenkt den PKW; provoziert später C
- B: Jurist, hat das Erste Staatsexamen bestanden; überredet A zum „Autosurfen" und legt sich auf das Wagendach; Halter des PKW
- C: Mitglied derselben Studentenverbindung; gerät mit D in Streit; wird von A bewusst aufgehetzt; greift D mit einem Messer an
- D: Mitglied derselben Studentenverbindung; ahnungsloses Ziel der Aufhetzung
Geschehen
Fall „Autosurfen"
A und B feiern das bestandene Erste Staatsexamen und beschließen, „etwas Verrücktes" zu tun. C hatte ihnen zuvor vom „Autosurfen" vorgeschwärmt. B überredet A. Sie fahren mit Bs PKW auf eine kaum befahrene, kurvenreiche Landstraße. Dort legt B sich bäuchlings auf das Dach und hält sich mit beiden Händen an den Türholmen durch die geöffneten Fenster fest.
A fährt zunächst etwa 20 km/h. Auf Bs Begeisterungsrufe hin beschleunigt er auf 70 km/h, um den Geschwindigkeitskick zu erhöhen. In einer …
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Lösung (Gutachten)
Erster Tatkomplex: Geschehen im Straßenverkehr — Strafbarkeit der A
I. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 b I Nr. 3 StGB
Obersatz
A könnte sich durch das Autosurfen nach § 315 b I Nr. 3 StGB strafbar gemacht haben.
Voraussetzungen
- ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff
- konkrete Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte
Subsumtion
Definition
§ 315 b StGB richtet sich grundsätzlich gegen verkehrsfremde Eingriffe von außen; Vorgänge des fließenden Verkehrs unterfallen regelmäßig § 315 c StGB (BGHSt 23, 4 [6]; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 325 [326]).
Streitstand zur Erfassung des fließenden Verkehrs
- Rspr.: Ausnahmsweise auch fließender Verkehr, wenn das Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Gesinnung bewusst zweckwidrig als Schadenswerkzeug eingesetzt wird (BGHSt 41, 231 [234]; 28, 87 [88 f.]; BGH NJW 2003, 1613 [1614]). Erforderlich ist Schädigungsvorsatz; bloßer Gefährdungsvorsatz genügt nicht (BGHSt 48, 233 [238]; BGH NStZ 2010, 391 [392]).
- Lit. …
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