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title: "Klausur: Autonomes Fahren: Halterhaftung, Schockschaden und Produzentenhaftung"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/autonomes-fahren-halterhaftung-schockschaden-und-produzentenhaftung"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-11-19T13:33:05+00:00"
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# Autonomes Fahren: Halterhaftung, Schockschaden und Produzentenhaftung

*Themen:* Straßenverkehrsrecht, Deliktsrecht, Schadensrecht

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- H: technikbegeisterter Käufer und Halter eines Pkw der Marke P mit Beschleunigungs-, Brems- und Spurhalteassistenten
- F: schwerreicher Freund des H; lenkt den Pkw bei der Probefahrt
- X: Verlobte des F; sitzt während der Fahrt im Wagen
- V: Ehemann und Vater der drei tödlich Verunglückten; Inhaber einer „Zauberflöte"-Karte
- P: Hersteller des Pkw

#### Geschehen

Fall „Probefahrt"

H erwirbt einen Pkw der Marke P mit Fahrassistenzsystemen und nimmt ihn direkt mit. Voller Stolz besucht er F und X. Auf deren Bitte um eine Spritztour willigt H ein und fügt hinzu, er hafte nicht, falls etwas schiefgeht; F und X sind einverstanden.

F setzt sich ans Steuer und fährt zügig aus der Stadt zum Nachbarsdorf.

Fall „Herzinfarkt und Softwarefehler"

Kurz vor dem Ortsschild erleidet F plötzlich und unerwartet einen Herzinfarkt und verliert das Bewusstsein. Der Spurhalteassistent hält das Fahrzeug auf der Straße und steuert es in die Ortschaft. Aufgrund eines Programmierfehlers reduziert …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Ansprüche V gegen H

#### I. Halterhaftung, § 7 I StVG

#### Obersatz

V könnte gegen H als Halter Schadensersatz und Schmerzensgeld aus § 7 I StVG verlangen.

#### Voraussetzungen

- Halter eines Kraftfahrzeugs
- Verletzung eines geschützten Rechtsguts
- bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs
- kein Haftungsausschluss (§ 7 II, III StVG)

#### Subsumtion

#### Definition

Halter ist, wer das Kfz nicht nur vorübergehend für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat (BGHZ 13, 351 [354]). H hat das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung erworben — Halter (+).

Gesundheitsverletzung — Schockschaden

#### Definition

Nicht jeder Schock ist Gesundheitsverletzung; erforderlich ist eine pathologisch fassbare traumatische Beeinträchtigung, die über das hinausgeht, was Hinterbliebene erfahrungsgemäß erfahren (BGH NJW 2015, 1451 [1451 f.]; Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 9. Aufl. 2019, § 16 Rn. 144).

Die nicht nur vorübergehende psychologische Behandlung erfüllt das Maß — …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/autonomes-fahren-halterhaftung-schockschaden-und-produzentenhaftung
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
