Tempo 113 durch Ummerbach: Gefährdungshaftung, Schockschaden und Produkthaftung
Sachverhalt
Theodor Wisniewski (T) führt in Hilpertshausen eine kleine Buchbinderei und verfolgt seit Jahren, wie weit die Technik dem Menschen das Lenken bereits abnimmt. Am 8. April 2024 kauft er bei einem Vertragshändler einen fabrikneuen Wagen der Merlan Motors AG (M) und nimmt ihn sogleich mit. Das Fahrzeug ist mit dem von M entwickelten, fest eingebauten „Landstraßenpiloten" ausgerüstet, einer hochautomatisierten Fahrfunktion, die außerhalb geschlossener Ortschaften selbsttätig lenkt, beschleunigt und bremst und beim Passieren einer Ortstafel das Tempo auf den dort erlaubten Wert drosseln soll.
Am Nachmittag desselben Tages besucht T seinen Jugendfreund Roland Baumgart (R), einen vermögenden Reeder, und dessen Verlobte Nadine Sperber (N). Beide bitten um eine Ausfahrt. T ist einverstanden, erklärt aber, er stehe für nichts ein, falls unterwegs etwas geschehe. R und N nehmen das hin. R setzt sich ans Steuer, N auf den Beifahrersitz, T auf die Rückbank.
R fährt auf die Landesstraße L 1042 …
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Lösung (Gutachten)
A. Ansprüche des G gegen T
I. Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus § 7 I StVG
G könnte gegen T einen Anspruch auf Ersatz seiner Behandlungskosten, auf Ersatz der verfallenen Eintrittskarte und auf Zahlung eines Schmerzensgeldes aus § 7 I StVG haben.
1. Halter eines Kraftfahrzeugs
Dazu müsste T Halter eines Kraftfahrzeugs sein. Halter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht, also den Nutzen aus ihm zieht und für die Kosten seines Unterhalts aufkommt, und wer daneben über diejenige tatsächliche Sachherrschaft verfügt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt; eine bloß kurzfristige Nutzung reicht nicht aus. Maßgeblich ist eine wirtschaftliche Betrachtung, nicht das Eigentum und nicht die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
T hat den Wagen am 8. April 2024 gekauft, um ihn dauerhaft selbst zu nutzen. Er trägt die Kosten und bestimmt darüber, wer das Fahrzeug wann bewegt; erst seine Erlaubnis hat R ans Steuer gebracht. Dass T im Unfallzeitpunkt auf der Rückbank …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.