Die Wäscherei am Salzhausweg: Belastetes Vorausvermächtnis, Hilfsanfechtung und ein Vermächtnis ins Leere
Sachverhalt
Auszug aus den Akten des Landgerichts Lüneburg, Geschäftsnummer 9 O 214/24
Blatt 1
Kanzlei Sundermann und Partner Rechtsanwältin Dr. Berit Sundermann Am Sande 27, 21335 Lüneburg Telefon 04131 88 04 12 Telefax 04131 88 04 19
An das Landgericht Lüneburg Am Markt 4 21335 Lüneburg
Lüneburg, den 14. Oktober 2024
Klage
des Wäschereimeisters Onno Bertram, Salzhausweg 12, 21335 Lüneburg,
Kläger,
Prozessbevollmächtigte: RAin Dr. Berit Sundermann, Am Sande 27, 21335 Lüneburg
gegen
Herrn Fedor Bertram, Ilmenaustraße 63, 21339 Lüneburg,
Beklagter,
wegen eines Ausgleichs unter Miterben
Streitwert: 107.400,00 EUR
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage. Ich beantrage,
den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 107.400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Für den Fall der Säumnis des Beklagten beantrage ich, durch Versäumnisurteil zu erkennen.
Begründung:
I. Der Erbfall
Am 12. Februar 2024 ist in …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Teil 1: Gutachten in Relationstechnik
Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. Die Widerklage ist ebenfalls zulässig und unbegründet. Beide Begehren sind daher abzuweisen; die Kosten sind nach dem Verhältnis des Unterliegens zu verteilen.
A. Die Klage
I. Zulässigkeit der Klage
1. Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit
Der Streit über einen Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern ist eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 13 GVG; für sie sind die ordentlichen Gerichte berufen. Sachlich zuständig ist das Landgericht nach §§ 23 Nr. 1, 71 I GVG, weil der Wert des Streitgegenstands mit 107.400,00 EUR die Grenze von zehntausend Euro deutlich übersteigt. Eine Zuweisung an das Amtsgericht nach § 23a I GVG scheidet aus. Diese Vorschrift erfasst Nachlasssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also etwa die Erteilung eines Erbscheins, nicht dagegen den streitigen Zahlungsprozess zweier Miterben untereinander.
2. Örtliche Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Landgericht …
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