Klausur · Schwer

Audi-Privatkauf: verspätete Annahme, Garantieverlust und Abschleppkosten

Kaufrecht Zivilprozessrecht

Sachverhalt

Beteiligte

  • K: in Leipzig wohnhafter Kaufinteressent
  • V: Verkäufer des Audi Q3
  • F: Freund des K und Halter eines Renault Clio (im 2. Teil)
  • S: Supermarktbetreiber und Grundstückseigentümer (im 2. Teil)
  • A GmbH: Abschleppunternehmen (im 2. Teil)
  • Audi AG / Audi-Vertragshändler: Hersteller bzw. Werkstatt

Geschehen

1. Teil — Audi-Privatkauf

Fall „Privatangebot mit Zettel"

Am 22.12.2014 entdeckt K den in der Karl-Liebknecht-Straße abgestellten Audi Q3 des V. Hinter der Heckscheibe ist ein Zettel mit Kontaktdaten und Hinweis auf Privatverkauf:

„Kurzfristig aus erster Hand zu verkaufen: Audi Q3, Erstzulassung 03/2014, Laufleistung 45.000 km, 2,0 Liter TDI-Dieselmotor, 177 PS, 5-Türer, unfallfrei und inklusive Audi-Garantie bis 03/2016, Kaufpreis 30.000 EUR, nicht verhandelbar."

Fall „Brief und Skiurlaub"

Nach zwei erfolglosen Telefonversuchen wirft K am 24.12.2014 ein Schreiben in Vs Briefkasten, mit dem er das Fahrzeug erwerben möchte. V verbringt Weihnachten und …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Aufgabe 1

A. Anspruch K gegen V auf Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 1, 439 I, 433, 434 I BGB

Obersatz

Voraussetzungen: Wirksamer Kaufvertrag, Sachmangel bei Gefahrübergang, keine Unmöglichkeit beider Nacherfüllungsarten.

I. Vertragsschluss

Obersatz / Subsumtion

Definition

Der Aushang ist invitatio ad offerendum. Ks Brief vom 24.12.2014 ist Antrag — § 130 I 1 BGB lässt eine werktägliche Briefkastenleerung erwarten, der Urlaub des V ist Risiko des Empfängers. Zugang am 24.12.2014.

Annahmefrist, § 147 II BGB

Definition

Die Annahmefrist umfasst Übermittlung, Bedenkzeit und Rückübermittlung; bei Privatverkäufen reichen einige Tage (BGH NJW 1996, 919 [921]; 2010, 2873 [2874]).

Am 3.1.2015 (zehn Tage nach Zugang) ist die Frist abgelaufen — V hätte spätestens am 30.12.2014 antworten können. Die Annahmeerklärung gilt als neues Angebot (§ 150 I BGB).

Konkludente Annahme durch K

Streitstand zur konkludenten Annahme trotz Zweifeln am Vertragsschluss

  • Voraussetzung ist das Bewusstsein, …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.