Zeitzünder im Fitnessstudio: Sprengstoffexplosion, Lossagung des Gehilfen und räuberische Erpressung
Sachverhalt
Tobias Ehlert (T) und Kai Rothbart (K) leben in Herne und stecken tief in finanziellen Schwierigkeiten: T schuldet einem Online-Wettanbieter rund 47.000 EUR, K muss seinen kleinen Kurierbetrieb zum Monatsende abmelden. Auf einer gemeinsamen Autofahrt fassen die beiden den Entschluss, sich das benötigte Geld bei Gregor Salm (G) zu holen. G betreibt als Einzelunternehmer sieben Fitnessstudios im Ruhrgebiet und gilt in der Stadt als vermögend.
Der Plan sieht vor, in einem der Studios des G zunächst einen Sprengsatz zu zünden. Erst mehrere Tage danach wollen T und K dem G über einen anonymen Messenger-Dienst ihre Forderung nach 250.000 EUR übermitteln. Dass durch die Explosion Menschen verletzt und Einrichtungsgegenstände zerstört werden, nehmen beide billigend in Kauf. Weil sie die Ladungsmenge bewusst gering halten wollen, sind sie sich zugleich sicher, dass niemand ums Leben kommen wird.
Da weder T noch K etwas vom Umgang mit Sprengstoff verstehen, wenden sie sich an Bianca Torner …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Vorbemerkung zum Aufbau
Die Prüfung gliedert sich in zwei Tatkomplexe. Der erste betrifft die Herstellung, das Ablegen und die Zündung des Sprengsatzes im Studio des G, der zweite die anschließenden Zahlungsforderungen gegenüber G. Innerhalb jedes Komplexes ist zunächst die Strafbarkeit der unmittelbar handelnden T und K, danach diejenige der B zu untersuchen.
Hinweis: Wer für die Herstellung und Übergabe des Sprengsatzes einen eigenen Tatkomplex bildet, muss § 30 II StGB im Blick behalten. Die Verabredung zu einem Verbrechen tritt hinter der später wenigstens versuchten Haupttat zurück, und zwar auch für denjenigen, der es am Ende nur bis zur Beihilfe bringt. Ein vorangestellter Prüfungspunkt zu § 30 II StGB ist deshalb entbehrlich und kostet in der Bearbeitungszeit lediglich Raum, der an anderer Stelle fehlt.
Tatkomplex 1: Die Sprengung im Studio
Erster Teil: Strafbarkeit von T und K
A. Versuchter Mord in Mittäterschaft, §§ 212 I, 211, 22, 23 I, 25 II StGB
T und K könnten …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.