Klausur · Einfach

Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt? Verfassungsbeschwerde wegen satirischen Gedichts

Verfassungsbeschwerde; Kunstfreiheit; Satire; allgemeines Persönlichkeitsrecht

Sachverhalt

Beteiligte

  • K: Künstlerin und Moderatorin einer satirischen Fernsehsendung; Beschwerdeführerin.
  • P: Politiker; bekannt durch populistische Äußerungen zur „unbedingten Schließung der EU-Außengrenzen".
  • L: Kollege Ks in der Sendung.
  • BGH: Gericht der letzten Instanz im Ausgangsverfahren.

Geschehen

Fall „Vorgeschichte und Vortrag des Gedichts"

  • K verarbeitet politische Themen in ihrer Fernsehsendung satirisch und behandelt P mehrfach.
  • P nennt K in einem Interview eine „absolut talentfreie Künstlerin", die die Kunstfreiheit missbrauche.
  • K stellt sich in ihrer Sendung mit dem Grundgesetz in der Hand auf eine Bühne; am Bildschirmrand wird „Schmähkritik, bitte nicht nachmachen!" eingeblendet.
  • K trägt ein selbstverfasstes Gedicht mit dem Titel „Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt" vor, das P unter anderem als „dummen Taugenichts", „hohlen Schwätzer", „Volksverhetzer" mit „Erbsenhirn und grenzdebil" bezeichnet, am Ende aber die Frage stellt, ob Kunst alles erlauben dürfe.
  • Im …

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Lösung (Gutachten)

A. Zulässigkeit

Obersatz: Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG.

I. Zuständigkeit, Beschwerdefähigkeit, Prozessfähigkeit

Subsumtion: BVerfG zuständig nach Art. 93 I Nr. 4a GG; K ist als natürliche Person grundrechtsfähig nach § 90 I BVerfGG; prozessfähig.

II. Beschwerdegegenstand

Subsumtion: Das letztinstanzliche Urteil des BGH ist Akt der Judikative iSv Art. 1 III GG und tauglicher Beschwerdegegenstand iSv § 90 I BVerfGG. Wahlrecht zwischen mehreren Hoheitsakten; K greift nur das BGH-Urteil an.

III. Beschwerdebefugnis

Definition mittelbare Drittwirkung iSv Art. 1 III GG: Die Grundrechte wirken über Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe in zivilrechtliche Verhältnisse hinein (BVerfGE 7, 198).

Subsumtion: K kann sich auf Art. 5 III 1 Var. 1 GG berufen; selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen iSv § 90 I BVerfGG.

IV. Rechtswegerschöpfung iSv § 90 II 1 BVerfGG

Subsumtion: Letztinstanzliche Entscheidung des BGH; Rechtsweg erschöpft.

V. Subsidiarität, …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.