Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt? Verfassungsbeschwerde wegen satirischen Gedichts
Sachverhalt
Beteiligte
- K: Künstlerin und Moderatorin einer satirischen Fernsehsendung; Beschwerdeführerin.
- P: Politiker; bekannt durch populistische Äußerungen zur „unbedingten Schließung der EU-Außengrenzen".
- L: Kollege Ks in der Sendung.
- BGH: Gericht der letzten Instanz im Ausgangsverfahren.
Geschehen
Fall „Vorgeschichte und Vortrag des Gedichts"
- K verarbeitet politische Themen in ihrer Fernsehsendung satirisch und behandelt P mehrfach.
- P nennt K in einem Interview eine „absolut talentfreie Künstlerin", die die Kunstfreiheit missbrauche.
- K stellt sich in ihrer Sendung mit dem Grundgesetz in der Hand auf eine Bühne; am Bildschirmrand wird „Schmähkritik, bitte nicht nachmachen!" eingeblendet.
- K trägt ein selbstverfasstes Gedicht mit dem Titel „Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt" vor, das P unter anderem als „dummen Taugenichts", „hohlen Schwätzer", „Volksverhetzer" mit „Erbsenhirn und grenzdebil" bezeichnet, am Ende aber die Frage stellt, ob Kunst alles erlauben dürfe.
- Im …
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Lösung (Gutachten)
A. Zulässigkeit
Obersatz: Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG.
I. Zuständigkeit, Beschwerdefähigkeit, Prozessfähigkeit
Subsumtion: BVerfG zuständig nach Art. 93 I Nr. 4a GG; K ist als natürliche Person grundrechtsfähig nach § 90 I BVerfGG; prozessfähig.
II. Beschwerdegegenstand
Subsumtion: Das letztinstanzliche Urteil des BGH ist Akt der Judikative iSv Art. 1 III GG und tauglicher Beschwerdegegenstand iSv § 90 I BVerfGG. Wahlrecht zwischen mehreren Hoheitsakten; K greift nur das BGH-Urteil an.
III. Beschwerdebefugnis
Definition mittelbare Drittwirkung iSv Art. 1 III GG: Die Grundrechte wirken über Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe in zivilrechtliche Verhältnisse hinein (BVerfGE 7, 198).
Subsumtion: K kann sich auf Art. 5 III 1 Var. 1 GG berufen; selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen iSv § 90 I BVerfGG.
IV. Rechtswegerschöpfung iSv § 90 II 1 BVerfGG
Subsumtion: Letztinstanzliche Entscheidung des BGH; Rechtsweg erschöpft.
V. Subsidiarität, …
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