All Profs are: Beleidigung, Diebstahl mit Transponder und versuchte Erpressung
Sachverhalt
Beteiligte
- S (Studentin): Klausurteilnehmerin in der Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht.
- D (Priv.-Doz. Dr. D): Gastdozent und Klausursteller; weder ordentlicher Professor noch Eigentümer des Büros.
- H: geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft am Institut Ds.
- L: Sekretärin am Institut.
Geschehen
Fall „Bemerkung in der Klausur"
- S sitzt in der ersten Klausur der Übung von D; sie ärgert sich über den Fall (in dem es um die Äußerung „A.C.A.B. – All Cops Are Bastards" geht).
- Wütend schreibt sie an den Rand: „Alle Profs auch!"
- Bei Abgabe der unterschriebenen Klausur ist ihr Ärger längst verflogen; die Bemerkung steht aber noch in der Bearbeitung.
Fall „Auftrag an H"
- Eine Stunde später erinnert S sich an die Bemerkung und befürchtet Folgen für ihre juristische Karriere.
- Sie wendet sich an H, der als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut arbeitet, und bittet ihn, die Klausur vor Durchsicht aus Ds Büro zu holen.
- H ist dazu gegen Zahlung von 50 EUR bereit.
Fall …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
A. Strafbarkeit von S wegen der Bemerkung in der Klausur
I. § 185 StGB zum Nachteil der Universität
Obersatz: § 185 StGB iVm § 194 III StGB schützt auch beleidigungsfähige Institutionen.
Subsumtion: Die Universität ist nach § 194 III StGB beleidigungsfähige Behörde. S richtet die Äußerung jedoch erkennbar gegen Professoren bzw. Lehrende, nicht gegen die Universität als Institution iSv § 194 III StGB; § 185 StGB scheidet insoweit aus.
II. § 185 StGB zum Nachteil Ds
Obersatz: § 185 StGB erfasst Beleidigungen unter Kollektivbezeichnung, wenn der Adressat individuell erkennbar getroffen ist.
Streitstand zur Beleidigung unter Kollektivbezeichnung iSv § 185 StGB: Eine Ansicht (LG Stuttgart NStZ 2008, 633) verlangt für die Adressierung mehrerer eine zahlenmäßig überschaubare Gruppe; die hM lässt eine deutlich heraushebende Personenmehrheit genügen; in beiden Fällen ist § 185 StGB nicht anwendbar, wenn die Gruppe „Lehrende" zu unbestimmt ist.
Streitentscheid: Folge der hM. Der …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.