Klausur · Mittel

All Profs are: Beleidigung, Diebstahl mit Transponder und versuchte Erpressung

Beleidigungsmerkmale "A.C.A.B."-Rechtsprechung schwerer Diebstahl Erpressung Hausfriedensbruch Anschlussdelikte

Sachverhalt

Beteiligte

  • S (Studentin): Klausurteilnehmerin in der Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht.
  • D (Priv.-Doz. Dr. D): Gastdozent und Klausursteller; weder ordentlicher Professor noch Eigentümer des Büros.
  • H: geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft am Institut Ds.
  • L: Sekretärin am Institut.

Geschehen

Fall „Bemerkung in der Klausur"

  • S sitzt in der ersten Klausur der Übung von D; sie ärgert sich über den Fall (in dem es um die Äußerung „A.C.A.B. – All Cops Are Bastards" geht).
  • Wütend schreibt sie an den Rand: „Alle Profs auch!"
  • Bei Abgabe der unterschriebenen Klausur ist ihr Ärger längst verflogen; die Bemerkung steht aber noch in der Bearbeitung.

Fall „Auftrag an H"

  • Eine Stunde später erinnert S sich an die Bemerkung und befürchtet Folgen für ihre juristische Karriere.
  • Sie wendet sich an H, der als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut arbeitet, und bittet ihn, die Klausur vor Durchsicht aus Ds Büro zu holen.
  • H ist dazu gegen Zahlung von 50 EUR bereit.

Fall …

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Lösung (Gutachten)

A. Strafbarkeit von S wegen der Bemerkung in der Klausur

I. § 185 StGB zum Nachteil der Universität

Obersatz: § 185 StGB iVm § 194 III StGB schützt auch beleidigungsfähige Institutionen.

Subsumtion: Die Universität ist nach § 194 III StGB beleidigungsfähige Behörde. S richtet die Äußerung jedoch erkennbar gegen Professoren bzw. Lehrende, nicht gegen die Universität als Institution iSv § 194 III StGB; § 185 StGB scheidet insoweit aus.

II. § 185 StGB zum Nachteil Ds

Obersatz: § 185 StGB erfasst Beleidigungen unter Kollektivbezeichnung, wenn der Adressat individuell erkennbar getroffen ist.

Streitstand zur Beleidigung unter Kollektivbezeichnung iSv § 185 StGB: Eine Ansicht (LG Stuttgart NStZ 2008, 633) verlangt für die Adressierung mehrerer eine zahlenmäßig überschaubare Gruppe; die hM lässt eine deutlich heraushebende Personenmehrheit genügen; in beiden Fällen ist § 185 StGB nicht anwendbar, wenn die Gruppe „Lehrende" zu unbestimmt ist.

Streitentscheid: Folge der hM. Der …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.