Klausur · Mittel

Kalte Wohnung per Fernzugriff: Besitzschutz nach § 862 BGB und AGB-Kontrolle einer Abschaltklausel

AGB-Recht Sachenrecht Besitzschutz Schuldrecht AT Digitalisierung

Sachverhalt

Frauke Diedrichsen (D) bewohnt ein Reihenhaus am nördlichen Stadtrand von Lüneburg. Im Frühjahr 2023 lässt sie ihre alte Ölfeuerung ausbauen und eine Pelletheizung einbauen, die sie für 21.400 EUR kauft und über einen Ratenkredit ihrer Sparkasse finanziert. Der Kessel läuft nur an, wenn ihm eine Bedien- und Regeleinheit vom Typ HK-7 die sogenannte Betriebsfreigabe erteilt. Diese Einheit ist ein handtellergroßes Gerät. Es steckt in einer Halterung an der Kesselwand, lässt sich ohne Werkzeug wieder abziehen und ist über eine eingebaute Mobilfunkkarte dauerhaft mit den Rechnern der Herstellerin verbunden. Die Herstellerin, die Thermolux Anlagentechnik GmbH (T), verkauft die Regeleinheit nicht; sie überlässt sie ihrer Kundschaft ausschließlich mietweise.

Am 14. September 2023 unterschreibt D deshalb neben dem Kaufvertrag über den Kessel einen zweiten Vertrag, mit dem sie die Regeleinheit für vier Jahre mietet. Die Miete beträgt 45 EUR und ist nach dem Vertrag jeweils am dritten Werktag …

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Lösung (Gutachten)

Frage 1

A. Anspruch der D gegen T auf Wiedererteilung der Betriebsfreigabe aus § 862 I 1 BGB

D könnte gegen T einen Anspruch auf Beseitigung der Störung, gerichtet auf die Wiedererteilung der Betriebsfreigabe für die Regeleinheit, aus § 862 I 1 BGB haben. Das setzt voraus, dass D die Sache besitzt, dass T ihren Besitz gestört hat, dass darin verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 I BGB liegt und dass der Anspruch nicht ausgeschlossen ist.

I. Besitz der D an der Regeleinheit

D müsste zunächst Besitzerin der Regeleinheit sein. Besitz ist nach § 854 I BGB die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Erforderlich ist eine von einem Herrschaftswillen getragene Sachbeziehung, die nach der Verkehrsanschauung auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Sache ist nach § 90 BGB jeder körperliche Gegenstand.

Die Regeleinheit ist ein körperlicher Gegenstand und damit eine Sache. Sie ist auch nicht in einer anderen Sache aufgegangen. Wesentlicher Bestandteil des Kessels nach § 93 BGB wäre sie nur, wenn …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.