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title: "Klausur: Ärztliche Nothilfe und Selbstaufopferung im Straßenverkehr: GoA, § 7 StVG und Anspruchskonkurrenzen"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/aerztliche-nothilfe-und-selbstaufopferung-im-strassenverkehr-goa-7-stvg-und-anspruchskonkurrenzen"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-02-27T10:11:26+00:00"
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# Ärztliche Nothilfe und Selbstaufopferung im Straßenverkehr: GoA, § 7 StVG und Anspruchskonkurrenzen

*Themen:* Geschäftsführung ohne Auftrag; Haftung im Straßenverkehr

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Igor (I): alleinstehender Investmentbanker; Halter und Fahrer eines Lamborghini Huracán EVO Spyder; nicht gesetzlich krankenversichert.
- Anneliese (A): selbstständige Ärztin; Halterin und Fahrerin eines Volvo XC90.
- Lkw-Fahrer (Dritte): Igor kollidiert frontal mit dem Lkw.

#### Geschehen

Fall „Suizidversuch im Straßenverkehr"

- Nach schweren beruflichen Fehlentscheidungen beschließt I, seinem Leben ein Ende zu setzen.
- Auf der Heimfahrt von Frankfurt nach Wiesbaden lenkt I seinen Lamborghini in den Gegenverkehr.
- A weicht mit einem geistesgegenwärtigen Manöver aus und steuert ihren Volvo in den Straßengraben; an dem Wagen entsteht ein Reparaturaufwand von 5.900 EUR. A bleibt unverletzt.
- I kollidiert frontal mit einem Lkw und wird schwer verletzt.

Fall „Ärztliche Erstversorgung"

- A steigt aus, sieht I schwer verletzt und ergreift rasch und fachkundig Ersthilfemaßnahmen, obwohl I ihr leise, aber deutlich verständlich „Nein … lassen Sie mich" entgegenröchelt.
- Durch …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Anspruch auf 500 EUR ärztliche Vergütung

Obersatz: A könnte aus §§ 670, 683 S. 1, 677 BGB Aufwendungsersatz erhalten.

#### I. Vertragliche Ansprüche (§ 630 a I BGB)

Subsumtion: Kein Behandlungsvertrag, da I die Hilfe ausdrücklich abgelehnt hat.

#### II. §§ 670, 683 S. 1, 677 BGB

#### 1. Anwendbarkeit (§ 241 a I Alt. 2 BGB)

Obersatz: § 241 a I BGB sperrt grundsätzlich Ansprüche eines Unternehmers gegen einen Verbraucher für unbestellte Dienstleistungen.

Definition: A handelt als Unternehmerin (§ 14 BGB), I als Verbraucher (§ 13 BGB); nach Wortlaut greift die Sperre.

Streitentscheid: § 241 a BGB ist im Lichte des Schutzzwecks (Schutz vor aufgedrängten Verträgen) bei professioneller Nothilfe teleologisch zu reduzieren (BeckOGK/Fritzsche § 241 a Rn. 81; MüKoBGB/Finkenauer § 241 a Rn. 30).

#### 2. Geschäftsbesorgung (§ 677 BGB): Erstversorgung als tatsächliche Tätigkeit.

#### 3. Fremdgeschäftsführungswille

Definition: Bei objektiv fremden Geschäften wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet; ein …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/aerztliche-nothilfe-und-selbstaufopferung-im-strassenverkehr-goa-7-stvg-und-anspruchskonkurrenzen
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
