---
title: "Klausur: Abschleppen vom Kundenparkplatz: Bereicherung, GoA und Lackschaden"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/abschleppen-vom-kundenparkplatz-bereicherung-goa-und-lackschaden"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-02-17T15:35:48+00:00"
---

# Abschleppen vom Kundenparkplatz: Bereicherung, GoA und Lackschaden

*Themen:* Sachenrecht, Schuldrecht AT, GoA

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- K: Autofahrer; sucht eine Matratze der Marke „Schlafwunder"
- S: Inhaberin des Supermarkts und Eigentümerin/Besitzerin des Kundenparkplatzes
- A: Abschleppunternehmerin; im Rahmenvertrag mit S zur Parkraumüberwachung und zur Einziehung der Forderungen gegen Fremdparker ermächtigt

#### Geschehen

Fall „Falschparken"

K fährt zu einem Matratzengeschäft in der Kieler Innenstadt und stellt sein Auto auf dem Kundenparkplatz des benachbarten Supermarkts ab. Ein gut sichtbares Hinweisschild der S erklärt, dass das einstündige Parken nur Kunden des Supermarkts gestattet ist; unbefugte Fahrzeuge werden abgeschleppt. K missachtet das Schild und sucht das Matratzengeschäft auf.

Fall „Bummel und Abschleppen"

Das Matratzengeschäft führt die Marke „Schlafwunder" nicht. Statt sofort umzukehren, unternimmt K einen zweistündigen Bummel. Als er zurückkehrt, ist sein Auto bereits durch A abgeschleppt und auf den Verwahrplatz der A verbracht.

Fall „Herausgabeforderung"

A gibt das Auto nur …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Frage 1

#### A. Ansprüche K gegen A wegen 330 EUR

#### I. Leistungskondiktion, § 812 I 1 Alt. 1 BGB

#### Obersatz

A könnte die 330 EUR durch Leistung des K erlangt haben.

#### Voraussetzungen

- Etwas erlangt
- Durch Leistung des K
- Ohne Rechtsgrund

#### Subsumtion

#### Definition

Leistung ist die bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens (BGHZ 40, 272 [277]; BGH NJW 2004, 1169). In Mehrpersonenverhältnissen entscheidet der Leistungszweck (HK-BGB/Wiese, 10. Aufl. 2019, § 812 Rn. 6).

Streitstand zur maßgeblichen Sicht in der Leistungszweckbestimmung

- h.M.: Sicht des Zuwendungsempfängers (BGHZ 105, 365 [369]; BGH NJW 2004, 1169; BeckOK BGB/Wendehorst, 53. Ed. 2020, § 812 Rn. 50; Thöne JuS 2019, 193 [194]).
- a.A.: Wille des Leistenden (Flume JZ 1961, 281 [282]; Schnauder NJW 1999, 2841).

#### Streitentscheid

Der h.M. ist zu folgen — der Zuwendende kann seinen Leistungswillen jederzeit klarstellen.

A war im Zeitpunkt der Zahlung nur Einziehungsermächtigte (§ 185 I BGB) und nicht …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/abschleppen-vom-kundenparkplatz-bereicherung-goa-und-lackschaden
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
