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title: "§ 4 ZSDigRentÜGremV — Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Steuerungsgremium"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/zsdigrent_gremv/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/zsdigrent_gremv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:58+00:00"
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# § 4 ZSDigRentÜGremV — Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Steuerungsgremium

Die Mitglieder und ihre stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit im Steuerungsgremium ehrenamtlich aus. Sie haben für diese Tätigkeit keinen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung.

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— Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/zsdigrent_gremv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
