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title: "§ 25 ZKG — Haftung bei Pflichtverletzungen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/zkg/25"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 25 ZKG — Haftung bei Pflichtverletzungen

Der empfangende und der übertragende Zahlungsdienstleister haften dem Verbraucher für Schäden aus einer Verletzung ihrer Pflichten nach diesem und dem vorangegangenen Unterabschnitt als Gesamtschuldner nach den allgemeinen Vorschriften.

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— Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
