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title: "§ 7 ZIV — Räumlicher Geltungsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/ziv/7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ziv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 7 ZIV — Räumlicher Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für Zinszahlungen durch eine inländische Zahlstelle an wirtschaftliche Eigentümer, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft haben.

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— Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/ziv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
