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title: "§ 5 ZensVorbG 2022 — Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/zensvorbg_2021/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/zensvorbg_2021/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 5 ZensVorbG 2022 — Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen

Im Datenbestand Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmale werden für jede Anschrift Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert:

1.



Stichprobenkennzeichen,

2.



Kennzeichnung der Erhebungsstelle,

3.



Sonderbereichskennzeichen,

4.



gebäude- und wohnungsbezogene Angaben,

5.



Personenzahl Hauptwohnung,

6.



Personenzahl Nebenwohnung,

7.



Anzahl der Wohnungen,

8.



Anzahl der bewohnten Wohnungen.

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— Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/zensvorbg_2021/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
