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title: "§ 4 ZApprO — Studienordnung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/zappro/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 4 ZApprO — Studienordnung

Die Universität regelt in einer Studienordnung,

1.



an welchen Unterrichtsveranstaltungen die Studierenden erfolgreich teilzunehmen haben,

2.



das Nähere zu den Anforderungen an die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtsveranstaltung und

3.



dass die Studierenden an den in den Anlagen 1 bis 3 genannten Unterrichtsveranstaltungen erfolgreich und regelmäßig teilzunehmen haben.

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— Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
