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title: "§ 12 ZahnmedAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/zahnmedausbv_2022/12"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/zahnmedausbv_2022/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 12 ZahnmedAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.



„Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“,

2.



„Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ sowie

3.



„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten *

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/zahnmedausbv_2022/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
