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title: "Anlage 1 ZahlPrüfbV — (zu § 8 Absatz 3)Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/zahlpr_fbv/anlage-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/zahlpr_fbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# Anlage 1 ZahlPrüfbV — (zu § 8 Absatz 3)Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2475)





Institutsnummer:

Name des Instituts:







Laufende

NummerAuslagerungsunternehmen

Inklusive AdresseAusgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus

(geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am)Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen

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— Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/zahlpr_fbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
