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title: "§ 2 ZahlPrüfbV — Risikoorientierung und Wesentlichkeit"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/zahlpr_fbv/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/zahlpr_fbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# § 2 ZahlPrüfbV — Risikoorientierung und Wesentlichkeit

Den Grundsätzen der risikoorientierten Prüfung und der Wesentlichkeit ist Rechnung zu tragen. Dabei sind insbesondere die Größe des Instituts, der Geschäftsumfang, die Komplexität der betriebenen Geschäfte sowie der Risikogehalt zu berücksichtigen.

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— Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/zahlpr_fbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
