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Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in der Südafrikanischen Union und in Südwestafrika

Ausfertigungsdatum:
02.10.1924
Fundstelle:
RGBl II 1924, 381
Stand:
20180306214005
(XXXX)

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in der Südafrikanischen Union und in Südwestafrika deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz

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