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Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Uruguay

Ausfertigungsdatum:
07.07.1928
Fundstelle:
RGBl II 1928, 506
Stand:
20260506175650
(XXXX)

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Uruguay deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz

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