Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 30.05.1988
- Fundstelle:
- BGBl I 1988, 703
- Stand:
- 20120625152415
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß das in der Anlage zu der Bekanntmachung vom 7. Mai 1974 (BGBl. I S. 1066), ergänzt durch die Bekanntmachungen vom 21. Juli 1975 (BGBl. I S. 1946) und vom 2. Juni 1986 (BGBl. I S. 912), aufgeführte gemeinsame Prüfzeichen für Gegenstände aus Edelmetallen nunmehr auch im Königreich Dänemark eingeführt ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. März 1988 (BGBl. I S. 232).
Der Bundesminister der Justiz
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