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Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigungsdatum:
21.06.1985
Fundstelle:
BGBl I 1985, 1265
Stand:
20260506174919
(XXXX)

(1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) werden in der Anlage amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in der Sozialistischen Republik Vietnam eingeführt sind.

(2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. März 1985 (BGBl. I S. 598).

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage

Prüf- und Gewährzeichen der Sozialistischen Republik Vietnam

(Inhalt: Nicht darstellbare Muster,

Fundstelle: BGBl. I 1985, 1265)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.