Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 13.12.1994
- Fundstelle:
- BGBl I 1994, 3920
- Stand:
- 20120625152256
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß das in der Anlage zu der Bekanntmachung vom 7. Mai 1974 (BGBl. I S. 1066), ergänzt durch die Bekanntmachungen vom 21. Juli 1975 (BGBl. I S. 1946), vom 2. Juni 1986 (BGBl. I S. 912) und vom 30. Mai 1988 (BGBl. I S. 703), aufgeführte gemeinsame Prüfzeichen für Gegenstände aus Edelmetallen nunmehr auch in der Tschechischen Republik eingeführt ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 28. September 1994 (BGBl. I S. 3013).
Bundesministerium der Justiz
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.