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title: "(XXXX) WZG§4SHAPEBek"
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jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wzg_4shapebek/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# (XXXX) WZG§4SHAPEBek

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Abkürzung und das Kennzeichen des

Obersten Hauptquartiers der Alliierten Mächte, Europa























(Anlage)von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 24. Oktober 1988 (BGBl. I S. 2107).

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— Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wzg_4shapebek/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
