Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 24.04.1984
- Fundstelle:
- BGBl I 1984, 652
- Stand:
- 20260506174822
(1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) werden in der Anlage amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in den Vereinigten Mexikanischen Staaten eingeführt sind.
(2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 30. November 1983 (BGBl. I S. 1416).
Der Bundesminister der Justiz
(Inhalt: Nicht darstellbares Prüf- und Gewährzeichen,
Fundstelle: BGBl. I 1984, 652)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.