Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 23.06.1983
- Fundstelle:
- BGBl I 1983, 833
- Stand:
- 20260506174844
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Abkürzung und das Kennzeichen der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT" (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. Januar 1983 (BGBl. I S. 47, 433).
Der Bundesminister der Justiz
Bezeichnungen
INTERNATIONAL TELECOMMUNICATIONS SATELLITE ORGANIZATION
ORGANISATION INTERNATIONALE DE TELECOMMUNICATIONS PAR SATELLITES
ORGANIZACION INTERNACIONAL DE TELECOMUNICACIONES POR SATELITEABKÜRZUNG
INTELSATKennzeichen
(Inhalt: Nicht darstellbare Kennzeichen,
Fundstelle: BGBl. I 1983, 833)
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