WZG§4ARABSATBek

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigungsdatum:
30.11.1983
Fundstelle:
BGBl I 1983, 1416
Stand:
20260506174930
(XXXX)

(1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, Abkürzungen und das Kennzeichen der Arabischen Fernmeldesatellitenorganisation "ARABSAT" (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.

(2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. Oktober 1983 (BGBl. I S. 1252).

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage

(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnungen und Kennzeichen,

Fundstelle: BGBl. I 1983, 1416)

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