WZG§35PHIBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigungsdatum:
10.11.1954
Fundstelle:
BGBl I 1954, 332
Stand:
20120625152621
(XXXX)

Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung vom 18. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 645) wird gemäß einer Mitteilung der Botschaft der Republik der Philippinen in Washington bekanntgemacht:

Deutsche Warenbezeichnungen werden in der Republik der Philippinen in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.