WZG§35BRBBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigungsdatum:
27.04.1983
Fundstelle:
BGBl I 1983, 526
Stand:
20120625151343
(XXXX)

Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Außenministeriums von Barbados bekanntgemacht:

Deutsche Warenbezeichnungen werden in Barbados in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.