WZG§35BHRBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigungsdatum:
22.06.1988
Fundstelle:
BGBl I 1988, 988
Stand:
20120625151843
(XXXX)

Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Handelsministeriums des Staates Bahrain bekanntgemacht:

Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bahrain in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.