Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Costa Rica
- Ausfertigungsdatum:
- 01.10.1901
- Fundstelle:
- RGBl 1901, 375
- Stand:
- 20180306214002
Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung von Costa Rica wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Costa Rica deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.
Der Reichskanzler
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.