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Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kolumbien

Ausfertigungsdatum:
03.08.1925
Fundstelle:
RGBl II 1925, 738
Stand:
20260506175701
(XXXX)

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Kolumbien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz

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