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title: "(XXXX) WZCANBek"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wzcanbek/xxxx"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wzcanbek/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# (XXXX) WZCANBek

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Kanada deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.



Der Reichsminister der Justiz

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— Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kanada

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wzcanbek/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
