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Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien

Ausfertigungsdatum:
13.03.1909
Fundstelle:
RGBl 1909, 320
Stand:
20260506174738
(XXXX)

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Argentinien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichskanzler

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