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title: "Art 38 WWSUVtr — Inkrafttreten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/wwsuvtr/art-38"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/wwsuvtr/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:57+00:00"
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# Art 38 WWSUVtr — Inkrafttreten

Dieser Vertrag einschließlich des Gemeinsamen Protokolls sowie der Anlagen I-IX tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die erforderlichen verfassungsrechtlichen und sonstigen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

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— Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/wwsuvtr/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
